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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm
Preambel
1. Die Firma P&C Service GmbH betreibt im Internet mit Hilfe eines eigenen Partnerprogramms, bei dem sich interessierte Personen oder Unternehmen (nachfolgend als Partner bezeichnet) anmelden können um für vermittelte Kundenumsätze Provisionen zu erhalten. Beide Parteien schliessen nachfolgende rechtsverbindliche Vereinbarung.
§ 1 Anerkennung dieser Vereinbarung
1. Mit dem Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars erklärt sich der Partner mit diesen Bedingungen grundsätzlich einverstanden.
2. Die P&C Service GmbH hat jederzeit und ohne Vorankündigung das Recht, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern und wird die angeschlossenen Partner in einer geeigneten Weise von einer Änderung unterrichten. Die geänderten Bedingungen gelten mit dem Eingang der Änderungsmitteilung beim Partner als vereinbart.
3. Sollte ein Partner mit der neuen Fassung der AGB nicht einverstanden sein, so steht es beiden Seiten frei die Partnerschaft zu beenden.
§ 2 Allgemeines
1. Durch die speziellen von der P&C Service GmbH zur Verfügung gestellten Linkcodes kann der Partner die an das System angeschlossenen Webseiten bewerben und erhält dafür eine von den Ebenen abhängige Provision.
2. Die P&C Service GmbH ist für fremde Inhalte der Werbepartner, Seitenbetreiber oder Zulieferer nicht verantwortlich.
3. Eine Verpflichtung zur Aufnahme in das System besteht grundsätzlich nicht, diese Entscheidung obliegt alleine der P&C Service GmbH.
4. Die P&C Service GmbH ist berechtigt solche Partner vom Partnerprogramm auszuschliessen die diese Vereinbarungen verletzen. In solchen Fällen verfallen alle Ansprüche auf erbrachte Leistungen und Partner. Die P&C Service GmbH behält sich das Recht vor, für den ggf. entstehenden / entstandenen Schaden und Aufwand Schadensersatz zu fordern und bei rechtswidrigem Verhalten rechtliche Schritte gegen den betroffenen Partner einzuleiten.
5. Erlangt die P&C Service GmbH Kenntnis von einer unerlaubten Handlung des Partners, gestattet der Partner die Herausgabe aller persönlichen Angaben an die Ermittlungsbehörden auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung.
§ 3 Provisionen
1. Ein Provisionsanspruch fällt dann an, wenn ein Kunde per Link von einer Homepage des Partners auf die Angebote der P&C Service GmbH umleitet und Mitglied wird bzw. eine Bestellung stattfindet.
2. Die Provision beträgt die im Partnerprogramm angezeigten Provisionssätze je nach Level. Für Umsätze durch vom Partner geworbene neu gewonne Partner / Webmaster erhält der Partner seine Provision über das 5-Ebenen-System laut Provisionsliste.
3. Nicht bezahlte oder vom Kunden stornierte Buchungen werden dem Partner nicht gutgeschrieben und somit auch nicht vergütet. Die P&C Service GmbH betreibt ein automatisiertes Abrechnungs- und Mahnsystem welches im Sinne der erteilten Kaufverträge durch den Besteller die Rechte und Pflichten automatisiert bearbeitet.
4. Über die eigene Patner-ID darf jeder eine Karte für sich selber bestellen, jedoch wird hier die Provision erst dann dem Partner zugerechnet wenn zuvor schon min. 2 Karten über die entsprechende Partner-ID verkauft wurden. Dies dient nur dem Zweck, dass Partner sich nicht nur im Partnerprogramm anmelden um die Provision auf die eigene Karte zu erlangen ohne ein vitales Interesse an der Bewerbung seines Partneraccounts zu haben. Wir erlauben uns im Einzelfall auch früher einer Provisionsfreigabe einseitig zu bewilligen (z.B. Bei Vertragspartnern und Grosskunden etc.).
§ 4 Verpflichtungen des Partners
1. Der Partner ist selbst für die Inhalte und Links seiner Seiten verantwortlich.
2. Weiterhin versichert der Partner, mit den gemachten Angaben zur Person und Adresse identisch und nach den Gesetzen seines Landes volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.
3. Die Zugangsdaten zum Partnersystem sind streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte oder Veroeffentlichung ist untersagt.
4. Die zur Verfügung gestellten Werbegrafiken und Linkcodes sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur in unveränderter Form und nur zur Bewerbung der an das Partnerprogramm angeschlossenen Webseiten verwendet werden. Jede missbräuchliche Verwendung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
5. Der Partner ist verpflichtet, die erhaltenen Provisions-Zahlungen ordnungsgemäss und landesüblich zu versteuern.
6. Eventuelle Änderungen der Adresse, Rufnummer, Email Adresse oder der zur Auszahlung angegebenen Bankverbindung sind der P&C Service GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Partner sämtliche für ihn hieraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen.
7. Der Partner verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm zugänglich werdenden Informationen und Kontakte unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Der Partner wird durch geeignete Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse unterlassen.
Der Partner ist daran gehindert, zugänglich gemachte Dokumentationen, Unterlagen oder Kontakte ganz oder teilweise in einer nicht oder veränderten Form ohne Zustimmung des Programmbetreibers weiterzugeben. Ferner wird er alle Kenntnisse darüber, dass und in welcher Weise die Informationen durch den jeweiligen Partner genutzt werden, vertraulich behandeln. Entsprechende Verpflichtungen erlegt jeder seinen Angestellten, Partnern und Beauftragten auch für die Zeit nach dem Ende der Geschäftsbeziehungen mit dem Projekt auf. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für die Weitergabe von Informationen an solche Personen, die gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit (Anwalt, Notar etc.) verpflichtet sind, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen vom Partner erforderlich ist. Der Partner verpflichtet sich gegenüber dem Programmbetreiber nicht mit dessen Partnern direkt oder indirekt in Verbindung zu treten, weder die Kontaktaufnahme einer vorgeschickten dritten Partei (auch Kunden) zu erlauben, noch sich mit entsprechenden Personen, Gesellschaften oder anderen Institutionen vor oder während der Partnerschaft in Verbindung zu setzen. Eine Zuwiederhadlug führt fristlos die Kündigung und Schadensersatzansprüche herbei.
§ 5 Unlautere Werbung ("Spam")
1. Grundsätzlich untersagt ist das Versenden unlauterer Werbung in Newsgroups, per Email, Massmailings, SMS, Fax oder Post sowie über sonstige Telekommunikations-Mittel.
2. Als unlautere Werbung sind solche Nachrichten anzusehen, bei denen die Identität des Absenders oder der tatsächliche Absender bewusst seine Adresse verfälscht oder verheimlicht, oder Nachrichten an Empfänger, die keine ausdrückliche Einwilligung zum Empfang der Nachrichten gegeben haben.
3. Sollte die P&C Service GmbH Kenntnis über die Versendung unlauterer Werbung erlangen, oder von Dritten darauf hingewiesen werden, so gestattet der Partner die Herausgabe aller Daten an die Behoerden.
4. In solchen Fällen verfallen alle Ansprüche des Partners gegen die P&C Service GmbH unmittelbar. P&C Service GmbH behält sich das Recht vor eine Vertragsstrafe von EURO 5.000,- je Einzelfall einzufordern. Und selbst rechtliche Schritte gegen den betroffenen Partner einzuleiten.
5. Der Verdacht auf Versendung unlauterer Werbung kann der Partner nur durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber P&C Service GmbH beseitigen. Diese eidesstattliche Versicherung muss der P&C Service GmbH nach Anforderung schriftlich im Original vorgelegt werden.
6. Das Einstellen von unseren Produkten auf Auktionsseiten, wie z.B. EBAY etc. ist grundsätzlich untesagt und kann zur fristlosen und einseitigen Kündigung durch P&C Service GmbH führen. Bei Zuwiederhandlungen ist der Partner Schadensersatzpflichtig, wenn P&C Service GmbH daraus Nachteile entstehen. Durch unlautere Werbung erwitschaftete Umsätze sind seitens P&C Service GmbH nicht Erstattungspflichtig und werden nicht ausgezahlt an den Partner.
§ 6 Kündigung
1. Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist vom Partner jederzeit und ohne Angabe von Gründen moeglich.
2. In diesem Fall hat der Partner unverzüglich alle Banner- und Linkcodes von den Webseiten zu entfernen.
3. Eine weitere Verwendung von Werbegrafiken zur Promotion anderer Seiten ist strikt untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
4. Kündigt der Partner seine Partnerschaft mit P&C Service GmbH auf, so hat der Partner nur Anspruch auf die Provisionen die zum Zeitpunkt der Kündigung noch offen waren. Werden diese seitens des vermittelten Kunden nicht ausgeglichen, so besteht nach Ablauf von 3 Monaten diesbezüglich kein Rechtsanspruch mehr wenn diese als nicht einbringbar eingestuft werden.
5.Weiterhin besteht auch kein Rechtsanspruch auf Umsatzprovisionen etc. die geworbene Unterpartner des kündigenden Partners ab Zugang der Kündigung erwirtschaften.
§ 7 Freistellung
1. Der Partner versichert, P&C Service GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen oder inhaltlichen Fehlern der vom Partner zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbs-Rechts-Verletzungen.
§ 8 Verfügbarkeit
1. Die P&C Service GmbH wird alle Massnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass das System 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Ausgenommen hiervon sind Ausfälle und Unterbrechungen die für noetige Wartungen sind.
2. Von der Haftung ausgeschlossen sind Unterbrechungen, die durch Dritte, nicht mit der P&C Service GmbH verbundene Unternehmen verschuldet wurden.
3. Sollte das Partnersystem ausfallen, wird sich die P&C Service GmbH im Rahmen seiner Moeglichkeiten darum kümmern, die Verfügbarkeit schnellstmoeglich wiederherzustellen.
§ 9 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Erfolg den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen. Sollte sich eine solche Regelung nicht finden lassen, wirkt sich die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Vertragsbestimmungen nicht auf die Gültigkeit des Vertrages im ganzen aus.
Ausgabe vom 19.03.2007
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