Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Geschäfte zwischen der P&C Service GmbH und den Kunden werden ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) erbracht.
Mit der Aufgabe einer verbindlichen Bestellung akzeptiert der Besteller/Kunde die nachfolgenden Vertragsbedingungen:
1. Die P&C Service GmbH, wie im Impressum angeführt, ist keine Bank, Kreditorganisation, kreditgewährendes Unternehmen oder ähnliches. Wir wickeln auch keine Geldgeschäfte ab und üben kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes, Kreditwesengesetzes oder EG Geld Gesetzes aus. Die Aktivitäten der P&C Service GmbH und des Programmbetreibers, sowie ihrer / seiner Bevollmächtigten Vertreter stellen reine Vermittlungstätigkeiten für eine Plastikkarte mit Datenträger, oder für Vermittlung von Kontoeröffnungsunterlagen, wo z.B. eine Debit-Card zur Verfügung gestellt wird.
Der Betreiber dieser Website ist keine direkt von dem Markeninhaber beauftragte Ausgabestelle,
er leitet lediglich die benötigten Unterlagen der Kunden an die dafür berechtigten Stellen weiter
und fungiert als Vermittler zwischen Käufern und lizenzierten Ausgabestellen.
2. Für den Gebrauch der Karten gelten ausschliesslich die Allgemeinen Geschäftsbedingung und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Kreditkartenorganisationen, Banken, kontoführenden Stellen, Geldausgabe-/Automatenbetreiber etc. Für unsachgemässe Handhabungen haftet daher ausschliesslich der Karteninhaber. Der Betreiber des Vertriebsprogramms ist weder für die Karten noch für die Einlagen haftbar.
3. Eine online getätigte Bestellung ist rechtlich ebenso bindend wie schriftliche oder mündliche getätigte Bestellungen. Ein Kaufrücktritt ist nur nach geltendem Recht möglich.
Mit Absendung der Bestellung versichert der Besteller zur Zahlung des Kaufbetrages im Stande zu sein.
4. Für die P&C Service GmbH gilt ausschliesslich die deutschsprachige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine ggf. hinterlegte Übersetzung ist nicht bindend.
5. Vertragsgrundlage für die Leistung der P&C Service GmbH ist das jeweilig gültige österreichisches Recht.
6. Alle Zahlungen haben ausschliesslich in Euro auf das angegebene Konto der kartenausgebenden Bank
zu erfolgen.
Bei einer Stornierung eines Auftrages ( innerhalb des 14 tägigen Rücktrittsrecht ), bzw. Nichtannahme (z.B. Nichtzahlung) der Karten wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes von der P&C Service GmbH erhoben.
Der Kunde erklärt sich mit der vorgenannten Aufwandsentschädigung und deren Begleichung einverstanden.
7. Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Benutzer auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die P&C Service GmbH weist gemäss § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Orderdurchführung gespeichert werden. Die Daten werden im Rahmen der Orderdurchführung an den jeweiligen Anbieter übermittelt. Die P&C Service GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Verwendung der Daten durch den Anbieter oder Dritte.
Der Benutzer erklärt sich einverstanden, dass die P&C Service GmbH berechtigt ist, die Bestandsdaten der Benutzer zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung der Nutzer, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und wir (oder andere) Sie per Post, E-Mail oder telefonisch über interessante Angebote informieren dürfen. Der Benutzer erklärt sich ausdrücklich mit der Datenerhebung und Speicherung zum Zwecke der übermittlung seiner Daten an Dritte (neben dem Anbieter) zu den in § 20 BDSG genannten Zwecken einverstanden.
Der Benutzer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Die P&C Service GmbH wird dem Benutzer auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
Soweit der Nutzer der Verwendung seiner Daten widerspricht, hat dies keinen Einfluss auf die erfolgte Order.
Die P&C Service GmbH weist den Benutzer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann . Insbesondere können unverschlüsselt weitergegebene Daten - auch wenn dies per eMail erfolgt - von Dritten mitgelesen werden. Die P&C Service GmbH hat hierauf weder technisch, noch tatsächlich einen Einfluss.
8. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksamer, oder nichtiger Bestimmungen durch die neue Bestimmung zu ersetzten, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsinhalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichtet sich die Partei auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessende nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
9
. Als Erfüllungsort wird der Sitz der Firma in Kitzbühl vereinbart.
AGB der Karten ausgebenden Organisation:
Besondere Informationen nach dem Fernabsatzgesetz
Allgemeine Informationen
Identität des Unternehmens:
VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft
A-1030 Wien, Invalidenstraße 2
Postanschrift: A-1011 Wien, Postfach 147
Sicherungseinrichtung: Einlagensicherung der Banken & Bankiers GmbH., A-1013 Wien, Börsegasse 11. Die Höchstgrenze der gesicherten Einlagen
beträgt 20.000,- Euro pro Einleger.
Vertragssprache/-recht
Maßgebliche Sprache für den Kartenvertrag und die Kommunikation mit den Kunden ist Deutsch. Sofern nicht zwingende Gesetze anderes vorsehen, gilt
österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird Wien, Innere Stadt vereinbart.
Leistungsbeschreibung
Mit der Karte kann der Karteninhaber bargeldlos über zuvor hinterlegtes („aufgeladenes“) Guthaben verfügen und auf diese Weise bei allen mit dem
VISA Electron gekennzeichneten Akzeptanzstellen Waren und Dienstleistungen, bzw. an den entsprechend gekennzeichneten Geldausgabeautomaten
Bargeld im Rahmen der vereinbarten Limits und Bedingungen beziehen. Die Karte kann wiederbeladen werden. Die Karte darf vom
Karteninhaber nur entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte verwendet werden.
Preise/Entgelte
Die aktuellen Preise für die Verwendung der Karte werden im Zuge der Antragstellung vereinbart und sind jederzeit der entsprechenden Übersicht
auf www.ycc36.com zu entnehmen. Änderungen nach Abschluss des Kartenvertrages erfolgen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die jeweiligen Entgelte werden mit dem auf dem Kartenkonto vorhandenen Guthaben gegengerechnet. Kosten für die Benutzung von
Fernkommunikationsmitteln hat der Karteninhaber selbst zu tragen.
Vertragsabschluss
Durch Eingabe persönlicher Daten im Rahmen des Abschnitts „Bestellung“ auf www.ycc36.com erhält der Kunde die Möglichkeit einen personalisierten
Antrag auf Ausstellung einer Karte auszudrucken um diesen unterfertigt an die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft zu senden. Vor
Ausdruck des Antragsformulars sind die zuvor eingegebenen Daten vom Kunden zu bestätigen und können allenfalls korrigiert werden. Der Kartenvertrag
kommt mit der Annahme des Kartenantrages durch die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft zustande. Die VISA-SERVICE Kreditkarten
Aktiengesellschaft behält sich vor Kartenanträge ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Gebrauch der Karte, die Besonderen Informationen nach dem Fernabsatzgesetz sowie aktuell gültige Preise und Entgelte sind jederzeit auf
www.ycc36.com verfügbar.
Kündigung
Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit durch Rücksendung der entwerteten Karte gekündigt werden. Die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft ist berechtigt den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu
kündigen. Die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft ist jedenfalls berechtigt, den Kartenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die
Karte zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist.
Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Karte
1. Vertragsabschluss
Mit Annahme des Kartenantrages durch die VISA-SERVICE Kreditkarten Aktiengesellschaft (in der Folge kurz „VISA“) erhält der Antragsteller eine persönliche VISA Electron Karte
(in der Folge kurz „Karte“), die ausschließlich ihm bekannt gegebene- PIN (Persönliche-Identifikations-Nummer) und, sofern vereinbart, einen Code für die Registrierung zu „Verified by Visa“ (VbV) für sicheres Bezahlen im Internet. Die Karte ist auf den Namen des Karteninhabers ausgestellt und hat auf der Vorderseite das Ablaufdatum, eine zumindest vierstellige Kartennummer sowie auf der Rückseite eine von VISA vergebene internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC) angedruckt. Mit Zustimmung des Karteninhabers können auch Zusatzkarten für Dritte ausgestellt werden. Die Verwendung von Zusatzkarten erfolgt auf Rechnung des (Haupt-) Karteninhabers. Der (Haupt-) Karteninhaber haftet für alle Verfügungen über das Guthaben durch den Zusatzkarteninhaber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn dieser noch minderjährig ist, unabhängig davon, ob das zugrundeliegende Rechtsgeschäft wegen der Minderjährigkeit des Nutzers ungültig ist. Der (Haupt-) Karteninhaber hat für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch den Zusatzkarteninhaber Sorge zu tragen und VISA für alle Schäden und Nachteile aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen durch den Zusatzkarteninhaber schad- und klaglos zu halten.
Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, weitere Hauptkarten zu beantragen.Unvollständige und/oder fehlerhafte personenbezogene Daten auf der Karte sind VISA umgehend zu melden und beeinflussen in keiner Weise in diesen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtungen und/oder Haftungen des Karteninhabers. Mit der Unterfertigung und/oder Verwendung der Karte anerkennt der Karteninhaber die Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der Karte. Jede ausgestellte Karte bleibt im uneingeschränkten Eigentum der VISA. VISA ist zur Annahme eines Kartenantrages nicht verpflichtet.
2. Zusendung/Ausfolgung an den Karteninhaber
Der Karteninhaber erhält Karte PIN und, sofern vereinbart, VbV-Code postalisch zugesandt oder persönlich ausgefolgt. Die Zusendung der Karte erfolgt getrennt von der Zusendung von PIN und VbV-Code. Sofort nach Erhalt hat der Karteninhaber an der auf der Karte dafür vorgesehenen Stelle seine Unterschrift anzubringen. Die Zusendungen, mit welchen die PIN bzw. der VbV-Code dem Karteninhaber übermittelt wird, ist unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die PIN bzw. der VbV-Code zur Kenntnis zu nehmen und unmittelbar danach zu vernichten.
3. Verwendung
Mit der Karte können Waren / Dienstleistungen beansprucht werden, die vom jeweiligen Vertragsunternehmen üblicherweise verkauft bzw. erbracht, bzw.
Barbeträge bezogen werden. Eine Verwendung der Karte als Zahlungsverkehrskonto für den gewerblichen Gebrauch ist nicht statthaft. Der Karteninhaber ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unter Verwendung der Karte berechtigt, bei den Vertragsunternehmen, die mit einem VISA Electron-Logo gekennzeichnet sind, weltweit Waren und Dienstleistungen und an jedem mit einem VISA Electron-Logo oder VISA-Logo gekennzeichneten Geldausgabeautomaten weltweit Bargeld innerhalb der vereinbarten Limits und bis zur Höhe seines verfügbaren Guthabens zu beziehen. Änderungen der geltenden Limits werden in der Regel mit dem
Karteninhaber gesondert vereinbart. VISA ist berechtigt, Änderungen der geltenden Limits aus Sicherheitsgründen auch einseitig vorzunehmen und dem
Karteninhaber mitzuteilen. Über Verlangen der Vertragsunternehmen oder zur Bargeldauszahlung ermächtigten Kreditinstitute ist zwecks Identifizierung ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der Bezug von Waren / Dienstleistungen / Barbeträgen erfolgt durch Unterfertigung eines dem Karteninhaber vorgelegten Abrechnungsvordruckes oder durch Verwendung des PIN-Codes. Die Unterschrift auf dem Abrechnungsvordruck muss mit der auf der Karte befindlichen Übereinstimmen. Die Verwendung des PIN-Codes steht der Unterschrift gleich. Durch seine Unterschrift / Verwendung des PIN-Codes anerkennt der
Karteninhaber die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und der Höhe nach und weist VISA unwiderruflich an, das für den Bezug von Waren /
Dienstleistungen / Barbeträgen geschuldete Entgelt direkt an das Vertragsunternehmen zu bezahlen, welche Anweisung VISA schon jetzt annimmt. Gleiches gilt für den Bezug von Waren / Dienstleistungen im Fernabsatz unter Verwendung des VbV-Passwortes bzw. der Bekanntgabe der erforderlichen Kartendaten, jedoch ohne Kartenabdruck und Unterschrift auf einem Abrechnungsvordruck und ohne Verwendung der PIN. Der Karteninhaber darf von der Karte nur so lange und so weit Gebrauch machen, als das verfügbare Guthaben für die Bezahlung der bezogenenWaren / Dienstleistungen / Barbeträge zuzüglich der vereinbarten Entgelte ausreicht.
4. Fernabsatz
Sofern vereinbart ist die Karte auch für die Verwendung im Fernabsatz geeignet. Für VbV, das sichere Bezahlen im Internet, muss sich der Karteninhaber zuvor
im Internet registrieren. Dabei sind die Kartendaten, der VbV-Code, sowie sonstige persönliche Daten einzugeben. In weiterer Folge wird der Karteninhaber ein nicht naheliegendes, zumindest achtstelliges Passwort, nicht jedoch den VbV-Code oder andere Codes, die im Zusammenhang mit der Karte stehen, wie beispielsweise die PIN, sowie die persönliche Sicherheitsnachricht, eine Textmeldung die bei zukünftigen Transaktionen erscheinen wird um sicherzustellen, dass zukünftige Passworteingaben ausschließlich gegenüber VISA abgegeben werden, frei wählen. Das Passwort sowie die persönliche Sicherheitsnachricht können jederzeit geändert werden. Bei Verwendung der Karte im Internet öffnet sich bei VbV-Transaktionen ein Dialogfenster mit der persönlichen Sicherheitsnachricht des Karteninhaberszur Passwortabfrage. Stimmt die persönliche Sicherheitsnachricht nicht mit der vom Karteninhaber gewählten überein, ist die Transaktion abzubrechen undVISA umgehend zu informieren. Mit seinem VbV-Passwort bestätigt der Karteninhaber die Rechtmäßigkeit der Transaktion sowie die Richtigkeit der persönlichen Sicherheitsnachricht.
5. Aufladung
Im Zuge der Antragstellung wird das Kartenkonto des Karteninhabers erstmalig aufgeladen. Die Karte ist wiederaufladbar, wobei Aufladungen durch Einzahlungen auf das auf der Karte angedruckte Konto erfolgen. Mit Einlangen des Ladungsbetrages bei VISA wird dieser dem Kartenkonto zugerechnet.Jede Aufladung wird zunächst dem Einsatz bis zu dessen vereinbarter Höhe und dann dem verfügbaren Guthaben zugerechnet. Aufladungen sind der Höhe nach nur innerhalb der vereinbarten Grenzen zulässig. Bei Aufladungen durch Dritte ist diesen der vollständige Name des Karteninhabers sowie eineKontaktadresse zum Karteninhaber offen zu legen. Für die Aufladung der Karte wird ein Ladeentgelt verrechnet. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Zinsen in Zusammenhang mit seinem Guthaben. Das Gesamtguthaben darf die vereinbarte Höchstgrenze nicht überschreiten.
6. Haftung von VISA
VISA übernimmt keine Haftung für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen aus irgendwelchen Gründen weigert, die Karte zu akzeptieren sowie für etwaige technische Störungen an Geldausgabeautomaten. VISA haftet für Schäden, die VISA oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob schuldhaft verursacht haben. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch
VISA.
7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers
Der Karteninhaber ist zur sicheren Verwahrung seiner Karte und der Kartendaten verpflichtet. Die Karte ist nicht übertragbar. Die Zurücklassung der Karte in einem nicht in Betrieb stehenden Fahrzeug, in Räumlichkeiten oder an Orten, zu welchen sich unbefugte Dritte ohne erheblichen Aufwand Zugang verschaffen können oder die ungesicherte/unverschlüsselte Übermittlung von Kartendaten über elektronische Datennetze stellen beispielsweise keine sichere Verwahrung dar. Wird die Karte dennoch verloren oder gestohlen, so hat der Karteninhaber dies unverzüglich (z.B. telefonisch, telegrafisch oder durch persönliche Vorsprache) VISA zu melden. Der Karteninhaber hat bei fernmündlicher Benachrichtigung seine Identität und Berechtigung durch die Angabe VISA bekannter Daten über seine Person glaubhaft zu machen. Verlust oder Diebstahl sind überdies sofort der zuständigen örtlichen Behörde anzuzeigen. Wird die als abhanden gekommen gemeldete Karte später wieder
gefunden, ist sie unverzüglich entwertet VISA zurückzustellen und darf nicht weiter verwendet werden. Die ausschließlich dem Karteninhaber bekannt gegebene PIN, der VbV-Code sowie das gewählte VbV-Passwort darf niemandem zur Kenntnis gebracht werden, auch nicht den Mitarbeitern von VISA. Der Karteninhaber ist zur
strengsten Geheimhaltung von PIN, VbV-Code und VbV-Passwort verpflichtet. Die Weitergabe von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort, die gemeinsame
Verwahrung mit der Karte, die Anbringung auf der Karte, ein Niederschreiben der PIN, des VbV-Codes oder des VbV-Passwortes oder gleichartige auf eigenen Willensentschluss des Karteninhabers beruhende Handlungen, welche die Erlangung von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort durch Dritte
ermöglichen, begründen im Missbrauchsfalle die volle Haftung desm Kontoinhabers. Selbiges gilt für die willentliche Überlassung der Karte an Dritte
durch den Karteninhaber. Bis zum Einlangen der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der Karte oder der Erlangung von PIN, VbV-Code oder VbV-Passwort durch Dritte haftet der Karteninhaber für Schäden durch die missbräuchliche Verwendung der Karte maximal bis zur Höhe seines Guthabens. Der Karteninhaber haftet nicht, wenn er die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat. Mit Einlangen der Meldung wird die Karte gesperrt und ist der Karteninhaber
jedenfalls von weiterer Haftung befreit.
8. Sperren
Für die Sperre einer Karte wird VISA eine Gebühr verrechnen und mit dem Guthaben gegenrechnen. VISA ist berechtigt, gesperrte Karten Vertriebspartnern und Vertragsunternehmen bekannt zu geben. Diem Vertragsunternehmen sind berechtigt, gesperrte Karten im Namen von VISA einzuziehen. Wird ein Geldausgabeautomat mehrmals, etwa durch Eingabe einer unrichtigen PIN, falsch bedient, kann die Karte vom Geldausgabeautomat aus Sicherheitsgründen eingezogen werden.
Wird bei VbV-Transaktionen das VbV-Passwort mehrfach falsch eingegeben wird die Teilnahmeberechtigung an VbV gesperrt und muss allenfalls neu
beantragt werden.
9. Abrechnung
VISA wird jeden einzelnen mit der Karte getätigten Umsatz gegen das aufgeladene verfügbare Guthaben verrechnen. Der Karteninhaber erhält von VISA bei jeder Transaktion, nicht jedoch öfter als einmal pro Kalendermonat, eine Umsatznachricht, die stets auf Euro lautet, auf elektronischem Weg an eine von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Der Karteninhaber hat empfängerseitig die technischen Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung sicherzustellen. Etwaige automatisierte Antwortschreiben an VISA (Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der
Karteninhaber kann die elektronische Zusendung jederzeit schriftlich und rechtsgültig unterfertigt widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung des Widerrufs wird die Umsatznachricht zukünftig gegen Entgelt an die VISA zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. VISA behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Umsatznachricht selbständig an die VISA zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen. Der Karteninhaber anerkennt die Richtigkeit der Umsatznachricht dem Grunde und der Höhe nach, sofern er nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. VISA wird den Karteninhaber in der Umsatznachricht auf die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
Transaktionen in Fremdwährungen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zum jeweiligen Tageskurs von VISA verrechnet. Der Kurstag
für die Umrechnung ist der Tag, an dem VISA die Belastung von dem ausländischen Kreditinstitut erhält.
Zusätzlich bietet VISA Karteninhabern, die für VbV registriert sind, Serviceleistungen wie die Online-Umsatzabfrage an. Durch die Verwendung
des VBV-Passwortes gem. Punkt 4 wird der Karteninhaber authentifiziert und zur Nutzung der Serviceleistung berechtigt. Der Karteninhaber ermächtigt VISA
bei erfolgreicher Authentifizierung die entsprechende Serviceleistung zu erbringen
10. Entgelte
Für die Ausgabe und Versendung einer Karte verrechnet VISA ein Versandentgelt. Für die Verwendung der Karte verrechnet VISA abhängig von der Art der Transaktion, ein Transaktionsentgelt, für die Aufladung des Kartenkontos ein Ladeentgelt. Für die Verwendung der Karte außerhalb der Europäischen Union sowie für Transaktionen, die nicht in Euro stattfinden, wird ein Bearbeitungsentgelt verrechnet. VISA wird einen Teil des aufgeladenen Guthabens als Einsatz einbehalten. Über den Einsatz kann der Karteninhaber nicht frei verfügen. VISA ist berechtigt Forderungen, die das verfügbare Guthaben überschreiten, aus dem Einsatz zu befriedigen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses erhält der Karteninhaber den Einsatz unter den in Punkt 14 genannten Bedingungen rückerstattet.
Darüber hinaus kann VISA bestimmte Dienstleistungen gesondert verrechnen, sofern dies mit dem Karteninhaber vereinbart ist. VISA ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte und Gebührensätze zusammen mit dem jeweiligen Transaktionsbetrag direkt mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen. Art und Höhe der Kosten und Entgelte werden dem Karteninhaber gesondert (z.B. im Zuge der Antragstellung) mitgeteilt
11. Reklamationen
Der Karteninhaber verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen (z.B. Mängelrügen) oder Meinungsverschiedenheiten, welcher Art auch immer, direkt mit dem Vertragsunternehmen zu regeln. Dies gilt auch für Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des Rechnungsbetrages. Diese bzw. eine Reklamation bei VISA beeinflussen nicht das Recht von VISA, den jeweiligen Transaktionsbetrag mit dem Guthaben des Karteninhabers zu verrechnen.
12. Änderung der Anschrift des Karteninhabers Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der EMail-Adresse unverzüglich VISA schriftlich mitzuteilen. Verabsäumt der Karteninhaber diese Mitteilung, dann gelten Erklärungen von VISA an die zuletzt vom Karteninhaber bekannt gegebene Anschrift oder, bei Inanspruchnahme der elektronischen Zusendung der Umsatznachricht, der EMail- Adresse, diesem als zugegangen. Vertriebspartner von VISA sind berechtigt, eine Änderung der Anschrift oder E-Mail Adresse des Karteninhabers an VISA weiter zu geben.
13. Änderungen der Geschäftbedingungen
Eine Änderung der gegenständlichen Geschäftsbedingungen, der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes wird dem Karteninhaber schriftlich durch Übersendung oder durch Aushändigung der geänderten Geschäftsbedingungen anlässlich Kartenübernahme, Kartentausch oder Umsatznachricht zur Kenntnis gebracht.
Diese Änderung tritt nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung / Aushändigung in Kraft und gilt als genehmigt, wenn der Karteninhaber die Karte innerhalb dieser Frist nicht retourniert. VISA wird den Karteninhaber auf die Änderung der Geschäftsbedingungen, die Änderung der zur Verrechnung gelangenden Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder des Einsatzes, die 30-tägige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Die Kartenrücksendung befreit den Karteninhaber nicht von der Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt begründeten Belastungen.
14. Dauer
Der Kartenvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Gültigkeit der Karte endet mit Ablauf des aufgedruckten Monats, jeweils in dem auf der Karte
angegebenen Jahr. Die Karte muss nach Ende der Gültigkeit vom Karteninhaber vernichtet werden. Der Karteninhaber beauftragt VISA, vor Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der Karte eine neue Karte auszustellen und an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zuzustellen sofern nicht eine wirksame Vertragskündigung vorliegt.
15. Kündigung des Vertrages
Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit durch Rücksendung der entwerteten Karte gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Einlangen der Karte oder bei schriftlicher Kündigung bei VISA mit Ende der Gültigkeit der Karte wirksam. Bei einer Kündigung innerhalb der letzten drei Monate vor Ende der Gültigkeit ist eine Kündigung erst mit Einlangen auch der neuen, gemäß Punkt 14 dem Karteninhaber zugestellten Karte bei VISA wirksam. VISA ist berechtigt, den Kartenvertrag unter Einhaltung einer angemessenen Frist oder aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. VISA ist jedenfalls berechtigt, den Kartenvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die Karte selbständig zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist. Bestehende Verpflichtungen des Karteninhabers bleiben bei einer Kündigung unberührt. Nach Ablauf von vier Wochen ab Wirksamkeit der Kündigung, d.h. Einlangen der entwerteten Karte oder, bei schriftlicher Kündigung, Ende der Gültigkeit der Karte, wird VISA das Konto des Karteninhabers abschließen und ein dem Karteninhaber verbliebenes Guthaben auf ein vom Karteninhaber binnen sechs Monate ab Wirksamkeit der Kündigung bekannt zu gebendes Bankkonto
erstatten. Danach ist VISA zu einer Erstattung eines Restguthabens nicht verpflichtet. VISA wird den Karteninhaber auf die sechsmonatige Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Etwaige Fremdspesen für die Erstattung des Guthabens werden mit diesem gegengerechnet. Übersteigen die zu entrichtenden Fremdspesen den zu erstattenden Guthabensbetrag, erfolgt keine Erstattung. Unabhängig vom Fortbestand des restlichen Kartenvertrages kann der
Karteninhaber die Teilnahme an VbV jederzeit schriftlich bei VISA widerrufen. VISA wird binnen 24 Stunden ab Zustellung des schriftlichen Widerrufs, die Teilnahme des Karteninhabers an VbV beenden. VISA ist berechtigt, die Teilnahme an VbV zu sperren, wenn der Karteninhaber wesentliche Pflichten verletzt, sowie Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu befürchten ist
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern nicht zwingende Gesetze anderes vorsehen gilt österreichisches Recht,
Erfüllungsort ist Wien, als Gerichtsstand wird Wien, Innere Stadt, vereinbart.
Fassung November 2005
|